← consentdone

Erklärung zur Barrierefreiheit

Ein Einwilligungsdialog steht auf jeder Seite ganz vorne. Wer ihn nicht bedienen kann, kommt nicht auf die Website — deshalb nehmen wir Barrierefreiheit hier besonders ernst.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für:

Stand der Vereinbarkeit

Einwilligungsdialog und Website sind nach unserer Einschätzung mit WCAG 2.1 Level AA (EN 301 549) vereinbar.

Der Verwaltungsbereich ist teilweise vereinbar. Er wurde bisher nicht vollständig geprüft; einzelne Bereiche der Oberfläche sind nur auf Deutsch verfügbar oder verwenden Bestätigungsdialoge des Browsers, die sich nicht wie ein eigener Dialog auszeichnen lassen. Wir arbeiten daran; bis dahin gilt: Melden Sie sich, wenn Sie eine Funktion nicht erreichen — wir erledigen sie für Sie.

Was umgesetzt ist

Wie wir geprüft haben

Letzte Prüfung: 11. September 2026, durchgeführt von uns selbst (Selbstbewertung, keine externe Begutachtung).

Bei der Prüfung am 11. September 2026 haben wir zwei Mängel gefunden und behoben: Links im Fließtext waren nur über die Farbe erkennbar (Kontrast zum umgebenden Text 1,28:1 statt der geforderten 3:1) und werden jetzt unterstrichen. Die Eingangsanimation blendete Text ein und stellte ihn dabei kurzzeitig mit 2,13:1 dar; sie bewegt jetzt nur noch.

Automatische Prüfungen erkennen nur einen Teil möglicher Barrieren. Was sie nicht abdecken, prüfen wir von Hand — vollständig ausschließen lässt sich ein Mangel damit trotzdem nicht.

Hinweis für Website-Betreiber

Wenn Sie den Dialog farblich oder textlich anpassen, bleibt die Barrierefreiheit nur erhalten, wenn Kontraste und verständliche Beschriftungen erhalten bleiben. Die Voreinstellung erfüllt die Anforderungen; eigene Farben und Texte liegen in Ihrer Verantwortung. Wir beraten Sie dazu gern.

Barrieren melden

Ihnen ist etwas aufgefallen, das nicht zugänglich ist? Schreiben Sie an meikel@korfmacher.at. Bitte nennen Sie die Seite und, wenn möglich, das verwendete Hilfsmittel. Wir antworten innerhalb von fünf Werktagen und nennen dabei, bis wann wir den Mangel beheben. Wenn Sie Inhalte in zugänglicher Form benötigen, stellen wir sie Ihnen bereit.

Durchsetzungsverfahren

Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden oder erhalten Sie keine, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle für Barrierefreiheit wenden. Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Wallstraße 4, 39104 Magdeburg, marktueberwachung-barrierefreiheit.de.

Ein Hinweis zur Einordnung: consentdone wird von einem Kleinstunternehmen im Sinne des § 3 Abs. 3 BFSG betrieben und richtet sich an Unternehmen, nicht an Verbraucher. Nach unserer Einschätzung besteht damit keine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit. Wir halten die Anforderungen freiwillig ein und stehen zu den Aussagen in dieser Erklärung.

Erstellt am 18. August 2026, zuletzt überprüft und aktualisiert am 11. September 2026.