Erklärung zur Barrierefreiheit
Ein Einwilligungsdialog steht auf jeder Seite ganz vorne. Wer ihn nicht bedienen kann, kommt nicht auf die Website — deshalb nehmen wir Barrierefreiheit hier besonders ernst.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für:
- den Einwilligungsdialog, den consentdone auf Websites unserer Kunden ausliefert,
- diese Website (consentdone.de und consentdone.com, alle Sprachfassungen),
- den Verwaltungsbereich unter app.consentdone.com.
Stand der Vereinbarkeit
Einwilligungsdialog und Website sind nach unserer Einschätzung mit WCAG 2.1 Level AA (EN 301 549) vereinbar.
Der Verwaltungsbereich ist teilweise vereinbar. Er wurde bisher nicht vollständig geprüft; einzelne Bereiche der Oberfläche sind nur auf Deutsch verfügbar oder verwenden Bestätigungsdialoge des Browsers, die sich nicht wie ein eigener Dialog auszeichnen lassen. Wir arbeiten daran; bis dahin gilt: Melden Sie sich, wenn Sie eine Funktion nicht erreichen — wir erledigen sie für Sie.
Was umgesetzt ist
- Tastaturbedienung: Der Dialog ist vollständig ohne Maus bedienbar (Tab, Shift+Tab, Enter, Leertaste, Esc); der Fokus bleibt im Dialog und ist sichtbar.
- Screenreader: Der Dialog ist als solcher ausgezeichnet
(
role="dialog", beschriftete Bedienelemente); Symbole tragen Textalternativen.aria-modalwird nur gesetzt, wenn der Dialog die Seite tatsächlich sperrt — Semantik und Verhalten stimmen überein. - Gleichwertige Wahl: „Ablehnen" ist genauso leicht erreichbar und gleich prominent wie „Alle akzeptieren" — keine irreführende Gestaltung.
- Kontraste: Text mindestens 4,5:1, Bedienelemente mindestens 3:1.
- Farbe nie als einziges Mittel: Zustände werden zusätzlich über Text vermittelt; Links im Fließtext sind unterstrichen, nicht nur farbig.
- Bewegung: Eingangsanimationen bewegen nur, sie blenden nicht ein — Text ist zu keinem Zeitpunkt kontrastarm. Bei „Bewegung reduzieren" entfallen sie ganz.
- Widerruf: Die Entscheidung lässt sich jederzeit über die Widerruf-Schaltfläche ändern (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
- Sprache: Der Dialog erscheint in der Sprache der Website und ist für assistive Technik entsprechend ausgezeichnet.
Wie wir geprüft haben
Letzte Prüfung: 11. September 2026, durchgeführt von uns selbst (Selbstbewertung, keine externe Begutachtung).
- Automatisiert: axe-core gegen WCAG 2.1 A und AA, in echtem Chrome, über alle 33 Seiten dieser Website in allen sechs Sprachfassungen. Ergebnis: keine Beanstandungen. Geprüft wird der gebaute Stand vor der Veröffentlichung, nicht die Live-Seite — so fällt ein Fehler auf, bevor er online geht.
- Manuell: Bedienung des Einwilligungsdialogs nur mit der Tastatur sowie mit Screenreader; Prüfung der Fokusreihenfolge und der sichtbaren Fokusmarkierung.
Bei der Prüfung am 11. September 2026 haben wir zwei Mängel gefunden und behoben: Links im Fließtext waren nur über die Farbe erkennbar (Kontrast zum umgebenden Text 1,28:1 statt der geforderten 3:1) und werden jetzt unterstrichen. Die Eingangsanimation blendete Text ein und stellte ihn dabei kurzzeitig mit 2,13:1 dar; sie bewegt jetzt nur noch.
Automatische Prüfungen erkennen nur einen Teil möglicher Barrieren. Was sie nicht abdecken, prüfen wir von Hand — vollständig ausschließen lässt sich ein Mangel damit trotzdem nicht.
Hinweis für Website-Betreiber
Wenn Sie den Dialog farblich oder textlich anpassen, bleibt die Barrierefreiheit nur erhalten, wenn Kontraste und verständliche Beschriftungen erhalten bleiben. Die Voreinstellung erfüllt die Anforderungen; eigene Farben und Texte liegen in Ihrer Verantwortung. Wir beraten Sie dazu gern.
Barrieren melden
Ihnen ist etwas aufgefallen, das nicht zugänglich ist? Schreiben Sie an meikel@korfmacher.at. Bitte nennen Sie die Seite und, wenn möglich, das verwendete Hilfsmittel. Wir antworten innerhalb von fünf Werktagen und nennen dabei, bis wann wir den Mangel beheben. Wenn Sie Inhalte in zugänglicher Form benötigen, stellen wir sie Ihnen bereit.
Durchsetzungsverfahren
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden oder erhalten Sie keine, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle für Barrierefreiheit wenden. Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Wallstraße 4, 39104 Magdeburg, marktueberwachung-barrierefreiheit.de.
Ein Hinweis zur Einordnung: consentdone wird von einem Kleinstunternehmen im Sinne des § 3 Abs. 3 BFSG betrieben und richtet sich an Unternehmen, nicht an Verbraucher. Nach unserer Einschätzung besteht damit keine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit. Wir halten die Anforderungen freiwillig ein und stehen zu den Aussagen in dieser Erklärung.
Erstellt am 18. August 2026, zuletzt überprüft und aktualisiert am 11. September 2026.