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Ratgeber · Stand September 2026

Der barrierefreie Cookie-Banner: Was das BFSG verlangt

Der Einwilligungsdialog ist das erste Element jeder Website. Wer ihn nicht bedienen kann, kommt nicht weiter. Seit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist das für Online-Shops und viele Online-Dienste nicht mehr nur eine Frage der Höflichkeit.

Kurzfassung. Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, darunter der elektronische Geschäftsverkehr. Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, in der Praxis WCAG 2.1 Stufe AA. Der Cookie-Banner ist Teil der Website und damit Teil der Prüfung. consentdone ist nach WCAG 2.1 AA geprüft, veröffentlicht die Erklärung zur Barrierefreiheit und das Prüfprotokoll je Release.

Wer ist betroffen?

Das Gesetz richtet sich an Unternehmen, die Verbrauchern bestimmte Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Für Websites ist vor allem eine Gruppe relevant: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Online-Shops, Buchungsportale und alles, wo ein Vertrag online geschlossen wird. Dazu kommen Bankdienstleistungen, Telekommunikation, Personenverkehr und E-Books.

Was wird verlangt?

Die Verordnung zum BFSG verweist auf die Norm EN 301 549. Für Websites bedeutet das: die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Stufe AA. Zusätzlich müssen betroffene Anbieter Informationen zur Barrierefreiheit ihrer Dienstleistung bereitstellen, in der Praxis eine Erklärung zur Barrierefreiheit, ähnlich wie sie öffentliche Stellen kennen.

Die Marktüberwachung liegt bei den Ländern (Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen). Verbraucher und Verbände können Verstöße melden. Bußgelder sind bis 100.000 Euro möglich. Wichtiger als die Strafe ist in der Praxis die Anordnung, den Mangel zu beheben, und zwar mit Frist.

Warum der Banner der erste Prüfpunkt ist

Jede Prüfung beginnt auf der Startseite, und dort erscheint zuerst der Einwilligungsdialog. Sperrt er die Seite und lässt sich nicht bedienen, ist für einen Screenreader-Nutzer alles dahinter unerreichbar. Ein Prüfer muss dann nicht weiterlesen. Umgekehrt gilt: Ein sauberer Banner ist der einfachste Punkt, den du sofort richtig machen kannst, ohne die ganze Website anzufassen.

Checkliste: 10 Punkte für den Banner

Jeder Punkt nennt das WCAG-Kriterium und wie consentdone ihn erfüllt. Die Belege stehen in der Erklärung und im Prüfprotokoll.

Punkt Kriterium So erfüllt es consentdone
01Der Dialog ist als Dialog erkennbar 4.1.2 Name, Rolle, Wert role="dialog" mit beschriftetem Titel; aria-modal nur, wenn die Seite wirklich gesperrt ist.
02Alles per Tastatur bedienbar 2.1.1 Tastatur Tab, Shift+Tab, Enter, Leertaste, Esc; keine Maus nötig — auch im Einstellungsdialog.
03Fokus sichtbar und nicht gefangen 2.4.7 Fokus sichtbar · 2.1.2 Keine Tastaturfalle Sichtbarer Fokusring (outline bleibt erhalten); Esc schließt den Einstellungsdialog.
04Kontraste ausreichend 1.4.3 Kontrast (Minimum) · 1.4.11 Nicht-Text-Kontrast Text mindestens 4,5:1, Bedienelemente 3:1. Der Konfigurator warnt bei eigenen Farben unter dem Grenzwert.
05Text vergrößerbar auf 200 % 1.4.4 Textgröße ändern Layout in relativen Einheiten; der Dialog bricht um statt abzuschneiden.
06Keine Zeitbegrenzung, keine Auto-Entscheidung 2.2.1 Zeiteinteilung anpassbar Der Dialog bleibt, bis der Besucher entscheidet. Kein Wegklicken durch Scrollen oder Zeit.
07Bewegung reduzierbar 2.3.3 Animation durch Interaktion prefers-reduced-motion wird beachtet; Einblendungen bewegen nur, sie blenden nicht.
08Screenreader erhält Zusammenhang 1.3.1 Info und Beziehungen Kategorien als Schalter mit Beschriftung; Dienst-Details als aufklappbare Abschnitte mit Überschrift.
09„Ablehnen" so erreichbar wie „Akzeptieren" DSGVO Art. 7 Abs. 3 · DSK-Orientierungshilfe Beide Schaltflächen auf der ersten Ebene, gleich groß, gleich erreichbar — mit Maus, Tastatur und Screenreader.
10Sprache des Dialogs deklariert 3.1.1 Sprache der Seite · 3.1.2 Sprache von Teilen Texte in sechs Sprachen; der Dialog folgt der Seitensprache (html lang) oder der Konfiguration.

Typische Mängel, die wir in fremden Bannern finden

Diese sechs Fehler sehen wir am häufigsten, auch bei Bannern großer Anbieter. Keiner davon ist exotisch, jeder fällt bei der ersten automatischen Prüfung auf.

Leerer Screenreader-Titel
Der Dialog hat role="dialog", aber der Titel, auf den aria-labelledby zeigt, ist leer. Der Screenreader sagt nur „Dialog".
Schaltflächen ohne Text
Schließen-Kreuz oder Symbol-Buttons ohne aria-label. Der Screenreader liest „Schaltfläche" — dreimal.
Fokus unsichtbar
outline: none im Theme des Anbieters. Tastaturnutzer sehen nicht, wo sie sind.
Kein „Ablehnen" auf der ersten Ebene
Nur „Akzeptieren" und „Einstellungen". Ablehnen braucht drei Klicks — für alle, für Screenreader-Nutzer zehn.
Zu wenig Kontrast
Hellgrauer Text auf Weiß, weiße Schrift auf Pastell. Unter 4,5:1 fällt er durch.
aria-modal ohne Sperre
Der Dialog behauptet, die Seite sei gesperrt. Sehende scrollen weiter, Screenreader-Nutzer kommen nicht aus dem Dialog heraus.

Deinen Banner in zwei Minuten selbst prüfen

  1. Tastatur: Seite im privaten Fenster öffnen, Maus weglegen. Mit Tab in den Banner kommen, mit Enter ablehnen. Klappt das nicht oder siehst du nicht, wo der Fokus ist, ist der erste Punkt offen.
  2. Screenreader: Auf dem Mac VoiceOver (Cmd+F5), unter Windows NVDA (kostenlos). Wird der Dialog mit Titel angesagt? Haben alle Schaltflächen einen Namen?
  3. Automatisch: Unser Cookie-Check lädt deine Seite in einem echten Browser und prüft den Banner mit axe, dazu Cookies vor der Einwilligung und ob „Ablehnen" auf der ersten Ebene steht.

Was consentdone zusichert und was nicht

Der Standard-Banner von consentdone ist nach WCAG 2.1 AA geprüft und wird mit jedem Release erneut geprüft. Passt du Farben an, warnt der Konfigurator bei Kontrasten unter dem Grenzwert. Eigenes CSS kann die Barrierefreiheit trotzdem beschädigen, etwa wenn es den Fokusring entfernt. Deshalb kannst du dein individuelles Banner im Konfigurator prüfen und den Nachweis exportieren.

Was wir nicht leisten: die Barrierefreiheit deiner übrigen Website und die rechtliche Bewertung, ob dein Unternehmen unter das BFSG fällt. Dafür gibt es Prüfstellen und Rechtsberatung. Fragen zum Banner beantworten wir unter meikel@korfmacher.at.

Diese Seite informiert allgemein über Anforderungen an Cookie-Banner nach WCAG 2.1 und BFSG. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung deines Einzelfalls.